Alle Unternehmen – vom Selbstständigen bis zum Großkonzern – sind dazu verpflichtet, Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Das gilt auch für E-Mails.
Die integrierten Archivierungsfunktionen von Microsoft Exchange und Microsoft Office erfüllen die Anforderungen an eine revisionssichere Aufbewahrung von E-Mails nicht.
Investieren Sie in eine professionelle E-Mail-Archivierung und vermeiden Sie teure Strafen wegen Verletzung der Aufbewahrungspflicht.
E-Mail-Archivierung im rechtlichen Sinne bezeichnet die revisionssichere Aufbewahrung von E-Mails. Die Anforderungen ergeben sich aus den GoBD sowie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO).
Zu archivieren sind alle E-Mails, die eine geschäftliche Korrespondenz (Handels- oder Geschäftsbrief) darstellen oder einen steuerrechtlichen Bezug haben. Details dazu finden Sie in den FAQ.
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen geschäfts- und steuerrelevante Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. Typische Beispiele sind E-Mails:
Eine praktische Richtlinie zur GoBD liefert der VOI (Verband Organisations- und Informationssysteme) mit seinen „Merksätzen zur revisionssicheren elektronischen Aufbewahrung“:
Zu beachten ist, dass private Korrespondenz nicht archiviert werden darf, es sei denn, die Betroffenen haben dem ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt sowohl für E-Mails von Mitarbeitern als auch von Bewerbern.
Um sicherzustellen, dass eine E-Mail-Archivierung allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, ist ein mehrstufiger Prozess notwendig:
Um zu entscheiden, ob eine E-Mail archiviert werden muss oder kann, wird sie in einem ersten Schritt automatisch klassifiziert:
2. Speicherung
Die klassifizierten E-Mails werden im Archiv gespeichert. Dieses befindet sich entweder auf einem lokalen Server oder in der Cloud und ist dem Zugriff von E-Mail-Clients und Microsoft Exchange Servern entzogen. Die Daten sind schreibgeschützt und können daher nicht verändert oder gelöscht werden.
3. Bereitstellung
Die E-Mail-Archivierungssoftware stellt die Wiederauffindbarkeit sicher. Dazu wird ein Index der E-Mails erstellt, der die Suche erleichtert.
Die E-Mails werden als schreibgeschützte, d.h. manipulationssichere digitale Akten bereitgestellt.
Berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nun auf die archivierten E-Mails zugreifen, sie lesen und bei Bedarf ausdrucken oder an eine Behörde weiterleiten.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Rundum-Service bei der Einrichtung und dem Betrieb Ihrer E-Mail-Archivierung. Unsere Leistungen hierzu umfassen:
Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, geschäfts- und steuerrelevante E-Mail-Korrespondenz sechs bzw. zehn Jahre revisionssicher aufzubewahren. Wenn Ihre Firma noch nicht über eine revisionssichere E-Mail-Archivierung verfügt, sollten Sie jetzt damit beginnen. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen!
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Jeder Kaufmann, jede Handelsgesellschaft, jede eingetragene Genossenschaft und jede juristische Person ist verpflichtet, geschäftliche E-Mails zu archivieren. Aus Sicht der GoBD gilt dies für alle Steuerpflichtigen, also auch für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.
Privatpersonen müssen steuerlich relevante Unterlagen wie Rechnungen oder Zahlungsbelege aufbewahren. Dient die E-Mail lediglich der Übermittlung eines Dokuments (Beispiel: PDF-Rechnung), genügt es, dieses Dokument zu archivieren.
Private Grundstückseigentümer müssen darüber hinaus alle Unterlagen aufbewahren, die im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen stehen. Dazu können auch E-Mails gehören.
Ferner kann es auch für Privatpersonen ratsam sein, E-Mails mit vertraglicher Wirkung (Beispiel: Kündigungsbestätigung eines Abonnements) aufzubewahren.
Die Aufbewahrungspflicht ist je nach Art der Unterlagen verschieden. Hier eine Übersicht:
Zehn Jahre:
Sechs Jahre:
Privatpersonen: Zwei Jahre Aufbewahrung von steuerlich relevanten Unterlagen
Achtung: Die Aufbewahrungsfristen verlängern sich automatisch bei einer laufenden Steuer- oder Betriebsprüfung sowie bei steuerstraf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen.
E-Mail-Programme wie Outlook und Server wie Microsoft Exchange bieten zwar komfortable Archivierungsfunktionen. Diese sind jedoch für eine rechtssichere automatische E-Mail-Archivierung ungeeignet, aus folgenden Gründen:
Aus technischer und rechtlicher Sicht ist es zwar nicht erforderlich, das E-Mail-Archiv auf einem separaten Server zu betreiben. Es hat jedoch klare Vorteile, das Archiv außerhalb des Produktivsystems zu betreiben. Dadurch wird der Mailserver entlastet.
Zudem besteht die Gefahr, dass archivierte E-Mails auf dem täglich genutzten Server versehentlich gelöscht oder verändert werden. Tipp: Sie können Ihr E-Mail-Archiv auch in der Cloud betreiben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen private E-Mails von Mitarbeitenden nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung archiviert werden. Auch die Archivierung von Bewerberdaten ist nicht zulässig.
Oft ist es schwierig, private E-Mails automatisch auszufiltern. Um dieses Problem zu umgehen, können Unternehmen in einer Betriebsvereinbarung die private Nutzung des E-Mail-Accounts verbieten.